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Anerkannt durch die „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in NRW (AnFöVO).
Das Pflegestärkungsgesetz hat mit Inkrafttreten am 01.01.2017 die Bedingungen für die Tätigkeit in der ambulanten Betreuung von Senioren verändert. Um diese Leistungen in der häuslichen Versorgung erbringen zu können, ist unter anderem eine Basisqualifizierung des eingesetzten Personals erforderlich. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft mit einem Stundenumfang von 45 Unterrichtsstunden + 9 Unterrichtsstunden Grundkurs Erste Hilfe bietet die Voraussetzung um in diesem Bereich tätig zu werden.
Wir bieten ihnen die Basisqualifizierung – Betreuungskraft durch unser geschultes Fachpersonal in regelmäßigen Abständen an. Unsere Unterrichtsinhalte und die aktuellen Termine entnehmen sie bitte unserem Flyer
Abschluss:
Die TeilnehmerInnen erhalten zum Abschluss ein Zertifikat. Bei Versäumen von mehr als 10% der Unterrichtsstunden kann dieses nicht ausgestellt werden.
Ansprechpartner/innen:
Petra Waleczek, Abteilungsleitung
petra.waleczek@neue-arbeit-essen.de
Tel.: 0201 28038-13
und
Tom Klockhaus, Fachanleiter & Lehrkraft
tom.klockhaus@neue-arbeit-essen.de
Tel.: 0201 28038-46