Diakonie RWL-Referentin Ina Heythausen begleitet uns und andere diakonischen Träger bei der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. Auf der Seite der Diakonie RWL hat sie folgenden Artikel über unsere Arbeit diesbezüglich veröffentlicht.
Was ist neu an den Förderinstrumenten?
Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Die Förderung unterscheidet sich von bisherigen Regelinstrumenten und Programmen durch Dauer (bis zu fünf Jahren) und Höhe (bis zu 100 Prozent) sowie durch die Einbeziehung aller Arbeitgeber unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche und Region. Die Kriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen. Neu ist auch die Finanzierung eines Coachings, mit dessen Hilfe die Arbeitsverhältnisse unterstützt und stabilisiert werden. Zudem wurden die neuen Förderinstrumente transparent und einfach handhabbar gestaltet.
Wie werden die Teilnehmenden ausgewählt?
Fördervoraussetzungen sind sechs Jahre Leistungsbezug (§ 16i SGB II) bzw. zwei Jahre Arbeitslosigkeit (§ 16e SGB II). Schwerbehinderte und Personen mit mindestens einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft können bereits nach fünf Jahren Leistungsbezug gefördert werden. Ansonsten wählen die Jobcenter die geeigneten Personen aus, diese kennen ihre Fälle am besten.
Quelle:bmas.de