Die bundesweite berufsbezogene Deutschsprachförderung nach §45a AufenthG richtet sich an Menschen im arbeitsfähigen Alter mit Deutsch als Zweitsprache und Zugang zum Arbeitsmarkt, welche im Rahmen einer beruflichen Perspektive ihre allgemeinen und/oder berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern wollen. Übergreifendes Ziel der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist die schnelle und nachhaltige Integration der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt oder in weiterführende Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen durch Schaffung bzw. Erhaltung der Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit.
Die DeuFöV-Sprachkurse werden aus Mitteln des Bundeshaushalts finanziert (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Eine Teilnahme ist kostenfrei (Ausnahme: Beschäftigte müssen einen Kostenbeitrag in Höhe von 50% des Kostenerstattungssatzes leisten).
Die Berufssprachkurse bauen auf den Integrationssprachkursen auf. Sie dienen dem fortgeschrittenen Spracherwerb, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Die Berufssprachkurse richten sich an dauerhaft in Deutschland lebende Ausländer (insbesondere auch: Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, an Unionsbürger und an deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen). Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch eine Schule besuchen, dürfen nicht teilnehmen.
Folgende Personen Gruppen haben Zugang zu den Berufssprachkursen:
Eine Integrationskursberechtigung muss ausgeschöpft sein.
Nach erfolgreichem Abschluss der allgemein berufsbezogenen Kurse A2, B1, B2, C1 bzw. C2 (Sprachtest) erhält der Teilnehmer durch den Träger ein Zertifikat nach dem GER. Die NEUE ARBEIT der Diakonie ist Prüfungszentrum der telc gGmbH und nimmt die entsprechenden Prüfungen ab.
War die Teilnahme nicht erfolgreich, erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über das tatsächlich erreichte Ergebnis im Abschlusstest.